EVB-IT Systemlieferung
Nummer 18.6 Datenschutz
8.03.2010 | EVB-IT Systemlieferung | von Norman Müller
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Im ersten Ankreuzfeld dieser Nummer 18.6 des Systemlieferungsvertrages besteht die Möglichkeit, von Ziffer 19 EVB-IT Systemlieferungs-AGB abweichende Regelungen zur Geheimhaltung bzw. zur Sicherheit zu treffen.
Im zweiten Ankreuzfeld sind Sondervereinbarungen zur Auftragsdatenverarbeitung vorgesehen. Seit der Verschärfung des BDSG zum
1. September 2009 werden nunmehr in § 11 Absatz 2 BDSG die schriftlich festzulegenden Bedingungen der Auftragsdatenverarbeitung aufgeführt. Der Auftraggeber hat sich ferner erstmals vor Beginn der Datenverarbeitung und sodann regelmäßig von der Einhaltung der beim Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten zu überzeugen. Verstöße können mit einem Bußgeld bis zu 50.000,00 EUR geahndet werden.
Achtung!
Aufgrund des Verweises in § 11 Absatz 5 BDSG sind Vorschriften von § 11 BDSG auch dann einzuhalten, wenn "nur" eine Remotewartung vereinbart ist (siehe dazu auch Nummer 15.5).
Zugehörige AGB-Klausel: Ziffer 19
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