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Nummer 18.1 Abweichende Mängelklassifizierung

8.03.2010 | EVB-IT Systemlieferung | von Norman Müller


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In dieser Nummer 18.1 des Systemlieferungsvertrags können von Ziffer 3 der AGB abweichende Mängelklassen vereinbart werden, wenn dies ausnahmsweise erforderlich ist.

 

 

Achtung! Wird die Anzahl der Fehlerklassen bzw. deren Begrifflichkeiten geändert, passen diese möglicherweise nicht mehr zu den Regelungen in den EVB-IT Systemlieferungs-AGB und in dem Vertragsformular. Daher sollten solche strukturellen Änderungen vermieden werden oder es müssen die AGB und der Vertrag insgesamt angepaßt werden.

 

Bei der Definition der verschiedenen Mängelklassen ist zudem zu beachten, dass diese passen und sich nicht überschneiden. Anderenfalls ist die ohnehin häufig schon schwere eindeutige Zuordnung eines Mangels überhaupt nicht mehr möglich.


Zugehörige AGB-Klauseln: Ziffer 3


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Norman Müller

Rechtsanwalt
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