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Nummer 14 Systemlieferung

8.03.2010 | EVB-IT Systemlieferung | von Norman Müller


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Die "Systemlieferung" ist die wesentliche Verpflichtung des Auftragnehmers aufrund der EVB-IT Systemlieferung. Die zentrale Regelung dafür findet sich in Ziffer 11 der EVB-IT Systemlieferungs-AGB. In Ziffer 11.1 ist u.a. geregelt, dass zur Systemlieferung eine Demonstration der Betriebsbereitschaft des Systems gehört. Dazu wiederum gehört die Vorführung der "Ablauffähigkeit" des Systems und ausdrücklich vereinbarter Funktionalitäten. Dementsprechend sollte über das erste Ankreuzfeld stets eine Anlage einbezogen werden, in der die vorzuführenden Funktionalitäten ausdrücklich aufgeführt werden.

 

 

Mit dem zweiten Ankreuzfeld der Nummer 14.1 kann in Abweichung von Ziffer 11.2 der EVB-IT Systemlieferungs-AGB, die Erstellung von Testdaten durch den Auftragnehmer vereinbart werden.

 

Zugehörige AGB-Klauseln: Ziffer 11.1, Ziffer 11.2

 


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Norman Müller

Rechtsanwalt
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19.05.2012

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