Nummer 1.1 Vertragsgegenstand
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Nummer 1.1 des EVB-IT Systemlieferungsvertrags betont den Leitgedanken des Vertrags: Die Lieferung eines funktionsfähigen, schlüsselfertigen Systems.
In dem Eingabefeld sollten kurz aber prägnant Inhalt und Ziele des Vertrages zusammengefasst werden. Diese Ausführungen sollen bei Streit über den konkreten Inhalt von Leistungen als Auslegungshilfe dienen. Daher sollten alle wesentlichen Leistungsteile von der Beschreibung umfasst sein.
Zugehörige AGB-Klausel: Ziffer 1.1
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Aktuelle Veröffentlichungen
Michael Karger, BGH: "Handlungsanweisung" für Hostprovider bei möglicherweise persönlichkeitsrechtsverletzendem Blogbeitrag, in GRUR-Prax 2012, 35
Stephan Schmidt, OLG Schleswig: Aufklärungspflichten des Mobilfunkanbieters über Gebühren für Internetzugang, in MMR 2011, Heft 12, S. 836
Dr. Thomas Stögmüller, OLG Karlsruhe: Verbot der Aufspaltung von Lizenzen ist AGB-rechtlich und kartellrechtlich zulässig, in GRUR-Prax 2011, Heft 17, S. 402
Dr. Sandro Gaycken / Dr. Michael Karger, Entnetzung statt Vernetzung - Paradigmenwechsel bei der IT-Sicherheit,
Multimedia und Recht (MMR) 2011, 3.
Norman Müller u.a.: Die neuen EVB-IT Systemlieferung, Eine Vorstellung ausgewählter Regelungen im Vergleich mit den EVB-IT System, Computer und Recht, CR 2010, 147 ff.
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