Kanzlei Mitarbeiter Kontakt Impressum Datenschutz

Nummer 1.1 Vertragsgegenstand

8.03.2010 | EVB-IT Systemlieferung | von Norman Müller


Inhaltsverzeichnis | Nummer 1.2 »


Nummer 1.1 des EVB-IT Systemlieferungsvertrags betont den Leitgedanken des Vertrags: Die Lieferung eines funktionsfähigen, schlüsselfertigen Systems.


 

 

In dem Eingabefeld sollten kurz aber prägnant Inhalt und Ziele des Vertrages zusammengefasst werden. Diese Ausführungen sollen bei Streit über den konkreten Inhalt von Leistungen als Auslegungshilfe dienen. Daher sollten alle wesentlichen Leistungsteile von der Beschreibung umfasst sein.

 

Zugehörige AGB-Klausel: Ziffer 1.1



Inhaltsverzeichnis | Nummer 1.2 »


29.03.2024

Ausgezeichnet


JUVE-Handbuch 2016/2017 empfiehlt erneut TCI Rechtsanwälte

mehr

 

Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Am 25. Mai 2018 tritt die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft. Wir beraten Sie zu den neuen Anforderungen, den drohenden Risiken und zur der Umsetzung erforderlicher Maßnahmen zur Gewährleistung der Datenschutz- Compliance.

mehr

 

IT-Beschaffung und Ausschreibung

Sie finden bei uns Informationen zur Ausschreibung und Beschaffung von Software durch die öffentliche Hand - z.B. Beschaffung von Gebrauchtsoftware, Open-Source-Software oder über Rahmenverträge.

mehr

 

Aktuelle Veröffentlichungen

Carsten Gerlach, Sicherheitsanforderungen für Telemediendienste - der neue § 13 Abs. 7 TMG, in: CR 2015, 581


Carsten Gerlach, Personenbezug von IP-Adressen, in: CR 2013, S. 478


Carsten Gerlach, Vergaberechts- probleme bei der Verwendung von Open-Source-Fremdkomponenten, in: CR 2012, S. 691


Michael Karger,
BGH: "Handlungsanweisung" für Hostprovider bei möglicherweise persönlichkeitsrechtsverletzendem Blogbeitrag, in: GRUR-Prax 2012, S. 35

 

IT-Recht im beck-blog

blog zum IT-Recht von Dr. Michael Karger im Experten-blog des Verlags C.H. Beck