Nummer 1.1 Vertragsgegenstand
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Nummer 1.1 des EVB-IT Systemlieferungsvertrags betont den Leitgedanken des Vertrags: Die Lieferung eines funktionsfähigen, schlüsselfertigen Systems.
In dem Eingabefeld sollten kurz aber prägnant Inhalt und Ziele des Vertrages zusammengefasst werden. Diese Ausführungen sollen bei Streit über den konkreten Inhalt von Leistungen als Auslegungshilfe dienen. Daher sollten alle wesentlichen Leistungsteile von der Beschreibung umfasst sein.
Zugehörige AGB-Klausel: Ziffer 1.1
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Ausgezeichnet
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