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Microsoft Select

22.03.2010 | Lizenzverträge | von Norman Müller

Das Select-Programm ist ein Volumenlizenzprogramm. Lizenzen werden also ohne dazugehörige Datenträger ausgeliefert, die Datenträger sind gesondert zu beschaffen. Das bedeutet auch, es muss nicht jeweils vom Originaldatenträger installiert werden.

 

Select ist möglich ab einer Mindestbestellmenge von 250 Lizenzen. Für die Verträge der öffentlichen Hand gelten abweichende Regelungen.

 

Select ist vorteilhaft bei der Beschaffung von Einzellizenzen und größeren Mengen von Lizenzen. Es gibt hier die Möglichkeit Lizenzen mit oder ohne Wartung (License oder License & Software Assurance) zu bestellen. Für Lizenzen die bisher unter Wartung standen oder für die eine Mitgliedschaft in einem anderen Update-Programm besteht, ist auch der alleinige Erwerb von Software Assurance möglich.

 

Microsoft unterscheidet gegenwärtig Select License und Select Plus. Der Unterschied besteht u.a. in der Laufzeit:

 

Select License ist befristet auf drei Jahre und einmalig verlängerbar. Beitritte zum Vertrag und eine ggf. abgeschlossene Software Assurance laufen nur während der Laufzeit des Vertrages selbst. Damit haben Beitritte, die nach Beginn des Vertrages erklärt werden, eine kürzere Laufzeit.

 

Select Plus ist unbefristet. Beitritte zum Vertrag und Software Assurance laufen jeweils volle 36 Monate. Microsoft beschreibt dieses Modell als flexibler. In der Tat läßt sich auf dieser Grundlage Software Assurance besser integrieren.

 

Lizenzen und Software Assurance unter Select kann man nur über Microsoft Vertragshändler für Großkunden, die sogenannten Large Account Reseller (LAR) beziehen.

 

Nach Mitteilung von Microsoft sollen ab Jui 2011 keine Neuabschlüsse mehr mit Select möglich sein, sondern nur noch mit Select Plus.

 

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Norman Müller

Rechtsanwalt
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19.05.2012

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Aktuelle Veröffentlichungen

Michael Karger, BGH: "Handlungsanweisung" für Hostprovider bei möglicherweise persönlichkeitsrechtsverletzendem Blogbeitrag, in GRUR-Prax 2012, 35

Stephan Schmidt, 
OLG Schleswig: Aufklärungspflichten des Mobilfunkanbieters über Gebühren für Internetzugang, in MMR 2011, Heft 12, S. 836

Dr. Thomas Stögmüller, OLG Karlsruhe: Verbot der Aufspaltung von Lizenzen ist AGB-rechtlich und kartellrechtlich zulässig, in GRUR-Prax 2011, Heft 17, S. 402

Dr. Sandro Gaycken / Dr. Michael Karger, Entnetzung statt Vernetzung - Paradigmenwechsel bei der IT-Sicherheit, Multimedia und Recht (MMR) 2011, 3.

Norman Müller u.a.: Die neuen EVB-IT Systemlieferung, Eine Vorstellung ausgewählter Regelungen im Vergleich mit den EVB-IT System, Computer und Recht, CR 2010, 147 ff.

 

IT-Recht im beck-blog

blog zum IT-Recht von Dr. Michael Karger im Experten-blog des Verlags C.H. Beck

 

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