Mängelklassen
Die in Ziffer 3 der EVB-IT Systemlieferungs-AGB geregelten Mängelklassen gelten zunächst im Rahmen der Lieferung des Systems.
Sie gelten auch bei Ansprüchen wegen Mängeln und bei Systemserviceleistungen und haben insbesondere dann Bedeutung, wenn im Vertrag jeweils besondere von Mängelklassen abhängige Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten vereinbart werden, wie z.B. in Nummer 7.1.1.2. Näheres dazu siehe hier.
In Nummer 18.1 EVB-IT Systemlieferungsvertrag kann eine abweichende Mängelklassifierzung vorgenommen werden. Näheres dazu siehe hier.
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