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LG Köln: Schadensersatzklage wegen Filesharing abgewiesen

13.11.2012 | Urteile | Urheberrecht | Filesharing | von Stephan Breckheimer, LL.M.

Das LG Köln folgt der Rechtsprechung des OLG Köln und hat eine Schadensersatzklage wegen des vermeintlichen Zugänglichmachens verschiedener Musiktitel im Internet mit Urteil vom 24.10.2012 (Az. 28 O 391/11) abgewiesen. Auch in diesem Fall wurde gegenüber einem Familienvater Zahlungsklage erhoben. Die Kläger verlangten 5400 EUR Schadensersatz für etwa 2.200 Musikdateien.

 

Die Familie befand sich zur gegenständlichen Zeit der vermeintlichen Rechtsverletzung jedoch im Urlaub. Hinzukommend hatte die Ehefrau vor Urlaubsantritt den Router vom Stromnetz  genommen, so dass dem Familienvater keine Pflichtverletzung nachgewiesen werden konnte.

19.04.2024

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