Urheberrecht
LG Düsseldorf: Klage auf Unterlassung und Schadensersatz wegen Filesharing abgewiesen
13.11.2012 | Urteile | Urheberrecht | Filesharing | von Stephan Breckheimer, LL.M.
Das Landgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 21.03.2012 (Az. 12 O 579/10) eine Klage auf Unterlassung und Schadensersatz abgewiesen. Im vorliegenden Fall berief sich der abgemahnte Inhaber des Internetanschlusses darauf, dass er die betreffenden Dateien nicht kenne, diese sich auch nicht auf seinem Rechner befinden, und darüber hinaus eine Filesharing-Software auf seinem Rechner gar nicht installiert sei. Nach Ansicht des LG Düsseldorf war auf Grund dieser Darlegungen nicht erwiesen, dass über den Anschluss des Beklagten eine Urheberrechtsverletzung begangen worden sei. Auch über den Rechner des Beklagten sei auf Grund der Darlegung die Rechtsverletzung nicht begangen worden, so dass das Gericht sowohl eine Störer- als auch eine Täterhaftung ausschloss.
Das rechtskräftige Urteil des LG Düsseldorf stärkt mit seiner Ansicht die Rechte des Anschlussinhabers, wenn dieser begründete Einwände bringt. Damit steht das LG Düsseldorf allerdings ziemlich alleine da, andere Gerichte verlangen weitaus mehr vom Anschlussinhaber, um ihn aus der Haftung zu nehmen.