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Kumulation von Vertragserfüllungsbürgschaft und weiterem Einbehalt in AGBs unwirksam

17.03.2011 | Urteile | Projektverträge | AGB | von Markus Schmidt

Sehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers vor, dass der Auftragnehmer einerseits eine Vertragserfüllungsbürgschaft zu stellen hat und darüber hinaus der Auftraggeber von den Abschlagszahlungen nach Projektfortschritt einen Teil bis zur Abnahme oder gar bis zum Ablauf der Gewährleistung einbehalten kann.

 

Nach Ansicht des BGH (Urteil v. 09.12.2010 - Az. VII ZR 7/10) handelt es sich bei dieser Kumulation um eine unangemessene Benachteiligung des Auftragnehmers, da der Auftraggeber dadurch übersichert wird.

 

Die isolierte Forderung einer Vertragserfüllungsbürgschaft ist dagegen, jedenfalls bis zu einer Höhe von 10 % der Auftragssumme, in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht zu beanstanden. 

 

Die zum Baurecht ergangene Entscheidung des BGH ist auch auf IT-Projekte ohne Weiteres übertragbar.

24.04.2024

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