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Folgen der Verwendung des EVB-IT Systemlieferungsvertrages für mehrere voneinander unabhängige Systeme

9.03.2010 | EVB-IT Systemlieferung | von Norman Müller

Die Verwendung des Systemlieferungsvertrages für den Kauf mehrerer nicht interagierender Systeme oder Einzelkomponenten führt entgegen einer verbreiteten Auffassung unter Beschaffern und auch unter Auftragnehmern nicht dazu, dass diese rechtlich als ein zusammengehöriges System angesehen werden. Praktisch bedeutet das, dass der Mangel in einem System oder einer Komponente trotz der einheitlichen Vereinbarung nicht zur Rückgabe aller gekauften Systeme bzw. Komponenten berechtigt.

 

Dennoch befürchtet der Auftragnehmer in diesem Fall mit Recht größere Risiken. Er muss damit rechnen, dass der Auftraggeber fälschlicher Weise davon ausgeht, zur Gesamtrückabwicklung berechtigt zu sein, wenn einzelne, eigentlich unabhängige Systeme bzw. Komponenten nicht vertragsgemäß sind. Der Auftragnehmer wird dieses Risiko also vernünftigerweise bei der Kalkulation berücksichtigen und den Preis entsprechend erhöhen.  

 

Der Auftraggeber zahlt also für eine Risikovorsorge, die letztlich keine ist. Wie oben geschildert, kann er im Zweifel den Vertrag gar nicht insgesamt rückabwickeln.

 

Ein weiteres Risiko einer solch unzutreffenden Verwendung eines gemeinsamen Vertrages für mehrere Systeme ist, dass Bieter aufgrund der vermeintlichen Unkalkulierbarkeit des Rückabwicklungsrisikos ganz von einer Beteiligung an der Ausschreibung absehen. Naturgemäß steigt dieses Risiko mit der Anzahl der so unzutreffend zusammen beschafften Systeme und ist demzufolge insbesondere bei Massenbeschaffungen z. B. von Arbeitsplatz-PC zu beachten.
 

20.04.2024

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