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Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft (Vorbeugende Maßnahmen)

8.03.2010 | EVB-IT Systemlieferung | von Norman Müller

Zur Aufrecherhaltung de Betriebsbereitschaft kann vereinbart werden, dass der Auftragnehmer vorbeugende Maßnahmen ergreifen muss, um das Auftreten zukünftiger Störungen zu vermeiden, d. h., dass der Auftragnehmer beispielsweise bestimmte Teile des Systems auszutauschen hat,  bevor diese ausfallen.

 

Wird das erste Ankreuzfeld im Vertrag gewählt, sind alle angemessenen Maßnahmen geschuldet, um das Auftreten zukünf­tiger Störungen zu vermeiden.

 

Achtung:

 

Eine solche vollumfängliche Vorbeugung ("Rundum-Sorglos-Paket") ist ein preisbildender Faktor. Der Service ist u.U. entsprechend teuer. Er  empfiehlt sich daher nur dann, wenn die Hochverfügbarkeit des Systems gewährleistet werden muss oder bei bestimmten Systemkomponenten ein hoher Verschleiß zu erwarten ist.

 

Wird das zweite Ankreuzfeld gewählt,  kann eine solche Leistung für einzelne Systemkomponenten vereinbart werden.

 

Sollte das das dritte Ankreuzfeld gewählt werden, so werden lediglich einzelne vorbeugende Leistungen vereinbart. In diesem Fall ist darauf zu achten, dass die betroffenen Systemkomponenten und die zu erbringenden Leistungen des Auftragnehmers im Einzelnen und vollständig aufgeführt werden. Es können z. B. folgende vorbeugende Maßnahmen vereinbart werden:

 

  • Austausch von Verschleißteilen mit konkreter Bezeichnung der Verschleißteile, 
  • Ersatz von Verbrauchsmaterial mit konkreter Bezeichnung des Verbrauchsmaterials,
  • vorbeugender Austausch von Systemkomponenten.

 

Festzulegen ist dabei  auch der Zeitpunkt bzw. der Zyklus in Monaten, Wochen oder Tagen (z. B. Dreiwochenzyklus) festzulegen.

 

Reaktions- und Wiederherstellungszeiten


Siehe dazu den Artikel "Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft".


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Norman Müller

Rechtsanwalt
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19.05.2012

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Stephan Schmidt, 
OLG Schleswig: Aufklärungspflichten des Mobilfunkanbieters über Gebühren für Internetzugang, in MMR 2011, Heft 12, S. 836

Dr. Thomas Stögmüller, OLG Karlsruhe: Verbot der Aufspaltung von Lizenzen ist AGB-rechtlich und kartellrechtlich zulässig, in GRUR-Prax 2011, Heft 17, S. 402

Dr. Sandro Gaycken / Dr. Michael Karger, Entnetzung statt Vernetzung - Paradigmenwechsel bei der IT-Sicherheit, Multimedia und Recht (MMR) 2011, 3.

Norman Müller u.a.: Die neuen EVB-IT Systemlieferung, Eine Vorstellung ausgewählter Regelungen im Vergleich mit den EVB-IT System, Computer und Recht, CR 2010, 147 ff.

 

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