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Art und Umfang der Leistungen

8.03.2010 | EVB-IT Systemlieferung | von Norman Müller

Die möglichen Leistungen unter dem Systemlieferungsvertrag lassen sich in drei Gruppen einteilen: Leistungen bis zur Systemlieferung, Schulungen, Leistungen nach der Systemlieferung.


Leistungen bis zur Systemlieferung (Nummer 2.1 des Vertrages)


Aus Übersichtsgründen sollen die wesentlichen Leistungen des Vertrages ausgewählt werden. Diese Leistungen kann der Auftraggeber vorgeben. Die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft ist notwendigerweise Bestandteil des Vertrages und daher fest ausgewählt. Sonstige Leistungen im Rahmen der Systemlieferung können z. B. zusätzliche Beratungsleistungen sein.


Schulungen (Nummer 2.2 des Vertrages)

 

Im Gegensatz zum EVB-IT Systemvertrag gehören die Schulungen  nicht zu den Leistungen zur Erfüllung der hauptvertraglichen Pflichten (hier der Lieferung des Systems).

Leistungen nach der Systemlieferung (Nummer 2.3 des Vertrages)

 

Schon aus Investitionssicherungsgründen sollten die Lieferung des Systems und der Systemservice gemeinsam ausgeschrieben werden, denn es sollte bereits zu diesem Zeitpunkt geklärt sein, dass ein System nicht nur geliefert, sondern wenigstens auch mittelfristig "gepflegt" wird. Zudem sind die Servicekosten wesentlicher Bestandteil der Gesamtkosten und daher bei der Ermittlung des insgesamt wirtschaftlichsten Angebots zu berücksichtigen.

 

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