Kanzlei Mitarbeiter Kontakt Impressum  Suchen

9 beachtenswerte Punkte bei Social Media Guidelines

24.10.2011 | Allgemeines | Social Media | Arbeitsrecht | von Dr. Michael Karger

Twittern Ihre Mitarbeiter über das Unternehmen? Setzen Sie Posts zu Produkten oder Leistungen auf Facebook ab? Laufen diese Aktivitäten unkoordiniert? Für die Außendarstellung eines Unternehmens ist eine koordinierte Social Media Strategie essentiell. Deshalb arbeiten immer mehr Firmen an Social Media Guide Lines. Hier 9 Punkte, an die man denken sollte:

  • Klare, kurze, übersichtliche Darstellung der relevanten Punkte im Umgang mit Social Media. Zu ausführliche und zu granulare Guidelines sollten vermieden werden.
  • Klarstellung, ob es sich bei den Guidelines unverbindliche Empfehlungen oder verbindliche Anweisungen handelt. Achtung: Für die Privatsphäre stehen dem Arbeitgeber grundsätzlich keine Weisungsrechte zu.
  • Sinnvoll: Einbindung aller relevanten Fachabteilungen (z.B. Communications, Marketing, HR, Legal).
  • Aufnahme einer Regelung dazu, ob die Nutzung von Social Media während der Arbeitszeit gestattet ist und wenn ja, in welchem zeitlichen Umfang.
  • Verpflichtung der Mitarbeiter zur Beachtung von Unternehmenswerten auch bei Veröffentlichungen im Net.
  • Verpflichtung des Mitarbeiters, veröffentlichte private Meinungen als solche zu kennzeichnen.
  • Bei Darstellungen des Unternehmens: Verpflichtung zu wahren Angaben und zur Korrektur von Falschangaben.
  • Verbot der Preisgabe von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.
  • Generelle Verpflichtung zur Beachtung der geltenden Gesetze, insbesondere des Urheberrechts und des Strafrechts (insbesondere Äußerungsdelikte).

Haben Sie zu diesem Thema Fragen? Nehmen Sie mit uns kostenlos und unverbindlich Kontakt auf!

Dr. Michael Karger

Fachanwalt für IT-Recht
mkarger@tcilaw.de
Tel.: (089) 383 67 88-0
Name:
E-Mail-Adresse:
Meine Frage:

19.05.2012

EVB-IT Systemlieferung

mehr

 

IT-Beschaffung und Ausschreibung

Sie finden bei uns Informationen zur Ausschreibung und Beschaffung von Software durch die öffentliche Hand - z.B. Beschaffung von Gebrauchtsoftware, Open-Source-Software oder über Rahmenverträge.

mehr

 

Aktuelle Veröffentlichungen

Michael Karger, BGH: "Handlungsanweisung" für Hostprovider bei möglicherweise persönlichkeitsrechtsverletzendem Blogbeitrag, in GRUR-Prax 2012, 35

Stephan Schmidt, 
OLG Schleswig: Aufklärungspflichten des Mobilfunkanbieters über Gebühren für Internetzugang, in MMR 2011, Heft 12, S. 836

Dr. Thomas Stögmüller, OLG Karlsruhe: Verbot der Aufspaltung von Lizenzen ist AGB-rechtlich und kartellrechtlich zulässig, in GRUR-Prax 2011, Heft 17, S. 402

Dr. Sandro Gaycken / Dr. Michael Karger, Entnetzung statt Vernetzung - Paradigmenwechsel bei der IT-Sicherheit, Multimedia und Recht (MMR) 2011, 3.

Norman Müller u.a.: Die neuen EVB-IT Systemlieferung, Eine Vorstellung ausgewählter Regelungen im Vergleich mit den EVB-IT System, Computer und Recht, CR 2010, 147 ff.

 

IT-Recht im beck-blog

blog zum IT-Recht von Dr. Michael Karger im Experten-blog des Verlags C.H. Beck

 

Diese Seite weiterempfehlen